Verbraucherzentralen klagen gegen Steam-Betreiber

Der Spielehersteller und Steam-Plattform-Betreiber Valve sieht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entgegen. Der Verband kritisiert, dass Spiele, die über Steam gekauft wurden, in vielen Fällen durch die Accountbindung nicht weiter verkauft werden können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 3. Juli letzten Jahres die Grundlage für eine solche Klage geschaffen. Das Gericht bejahte den Weiterverkauf gebrauchter Software. Seine Überlegungen lassen sich nach Ansicht des vzbv auch auf Spieleaccounts übertragen, weshalb er Klage beim Landgericht Berlin gegen Valve erhob.

Der Hintergrund des Streits ist die beständige Weigerung Valves Spieleaccounts übertragbar zu gestalten, beziehungsweise die Zwangskoppelung mit der Plattform auflösbar zu machen. Die Übertragung an Dritte ist in den Nutzungsbedingungen Steams ausdrücklich verboten. Die Folge: Das gekaufte Spiel kann zwar weitergegeben und verkauft werden, aber nicht der dazugehörige Account, der zum Spielen dringend notwendig ist. Die Verbraucherzentralen wollen durch ihre Klage nun erreichen, dass auch gebrauchte Steam-Spiele tatsächlich weiterverkauft werden können. Der Verband versteht unter der Einschränkung, dass zwar der volle Kaufpreis entlohnt werden muss, das Eigentum jedoch nur zur Hälfte erworben wird.

Der juristische Streit hatte ein Vorspiel 2010, als der vzbv in der gleichen Frage vor dem Bundesgerichtshof unterlag. Die Richter sahen es als zulässig an, dass der für die Nutzung einer Software erforderliche Account nicht übertragbar ist. Mit der neuen Rechtssprechung des EuGH sieht der Dachverband der Verbraucherzentralen jedoch eine Chance, dass der Fall nun eine neue Beurteilung erhält. „So würden die Rechte der Verbraucher auch im Online-Gebrauchtspielemarkt gestärkt“, ist sich der Verband sicher.